Leimholzplatten - Spezifikation
Wir möchten uns als Produzent für Leimholzplatten vorstellen. Wir produzieren auf modernen Produktionsanlagen ca. 250 cbm Fertigmaterial pro Monat. Unsere Qualität beginnt mit der Trocknung. Wir trocknen mit modernen Anlagen der Fa. Mühlböck unser Material auf 8 - 10 % Holzfeuchte herunter. Die Weiterbearbeitung findet statt auf einer viersitigen Fräsmaschine - TOS Svitavy a.s. einer Maschine zum Längsanschluß - Grecon Dimter, sechsköpfige vierseitige Hobelmaschine - Weinig, Breitbandsschleifmaschine - Paul OTT, zwei Hydraulikpressen - für max. Blattbreite 900mm und für Blattlänge 5000mm (Pressdruck 70 bar).
Die Holzplatten werden in folgender Qualität geliefert:
Qualität A/B
A:Oberseite
Die Fläche ist farbig gleichmäßig sortiert, ruhig.
Nicht erlaubt: Kerneinläufe, Äste im Durchmesser über 3 mm, Knorren, Bläue, Stockflecken, Hobelfehlern, technisch einwandfrei, ohne offene Zinkspitzen und mit ordentlich gepressten Verbindungen der Plattenflächen, ohne Klebefehler, offene Fugen u.ä.
B: Unterseite:
Die Fläche hat leichte Farbunterschiede, aber technisch einwandfrei.Nicht erlaubt: Kerneinläufe, Knorren, Bläue, Stockflecken, Stapelholzabdrücke und Hobelfehler, ohne offenen Zinkspitzen und Klebefehler. Begrenzt erlaubt sind kleine Farbfehler von Holz und geringe Kittaussbesserungen. Diese Qualität wird aus vierseitig gehobeltem Kantholz hergestellt.
Qualität B/B kernfrei
Diese Qualität wird ähnlich wie die A/B -Qualität– aus vierseitig gehobeltem Kantholz produziert. Erlaubt ist dunkerer Farbton des Materiales, nach dem Trocknen sind die Farbfehler von Holz begrenzt erlaubt, sowie auch gesund verwachsene Äste bis Durchmesser 3 mm. Ein Schwarz- und Braunkernanteil, Schwarzeinlauf und Knorren sind nicht erlaubt. Sonst in vollem Umfang gleich wie für die Unterseite „B“ der Qualität A/B.
Qualität B/C – einseitig mit Kern
Die Oberseite wie bei den „B“- Qualitäten, die Unterseite mit begrenztem Kernanteil, erlaubt sind verwachsene Äste bis 3 mm Durchmesser, begrenzt erlaubt sind geringe Flecken. Ohne schwarze Kerneinläufe, technisch einwandfrei. Diese Qualität wird aus minimal einseitig gehobeltem Kantholz erzeugt.
Qualität C/C – beidseitig mit Kern
Die Oberseite: farbig unterschiedlich, mit Schwarz- und Braunkernanteil, gesund verwachsene Äste bis Durchmesser 3 mm sind erlaubt, ohne Schwarzeinläufen und größeren Ästen. Die Unterseite: mit begrenztem Schwarz- und Braunkernanteil, sowie auch Schwarzeinläufe, gesund verwachsene Äste bis Durchmesser 3 mm, ohne Knorren. Technische Durchführung – einwandfrei.
Qualität C/D
Diese Qualität wird aus verblautem Kantholz, ergrautem, mit Scharzkern und Ästeanteil hergestellt. Die technische Durchführung muß einwandfrei sein. Eine Reklamation auf diese Qualität lassen wir nur bei Mängeln von technischem Charakter zu. Diese Qualität produzieren wir nur in begrenzter Menge. Auch diese Qualität muß mechanische Werte, so wie die oben angeführten Qualitäten erfüllen.